Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine AGBs

  1. Vergütung, Zahlung, Leistungsschutz, Termine
    1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die Vergütung nach Aufwand zu den bei Vertragsschluss allgemein gültigen Preisen des Anbieters berechnet. Vergütungen sind grundsätzlich Netto-Preise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.

      Der Anbieter kann monatlich abrechnen. Werden Leistungen nach Aufwand vergütet, dokumentiert der Anbieter die Art und Dauer der Tätigkeiten und übermittelt diese Dokumentation mit der Rechnung.
    2. Alle Rechnungen sind grundsätzlich spätestens 14 Kalendertage nach Zugang frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
    3. Der Kunde kann wegen Mängeln nur aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten, soweit ihm tatsächlich Zahlungsansprüche wegen Sach oder Rechtsmängeln der Leistung zustehen. Wegen sonstiger Mängelansprüche kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten. Ziffer 4.1 gilt entsprechend. Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht, wenn sein Mangelanspruch verjährt ist. Im Übrigen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.
    4. Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte gemäß Ziffer 1.3. Satz 2 werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

      Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

      Geben der Kunde oder dessen Abnehmer die Leistungen zurück, liegt in der Entgegennahme der Leistungen kein Rücktritt des Anbieters, außer er hat den Rücktritt ausdrücklich erklärt. Gleiches gilt für die Pfändung der Vorbehaltsware oder von Rechten an der Vorbehaltsware durch den Anbieter.

      Gegenstände unter Eigentums oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Anbieter vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den vorliegenden Vertragsabschluss seine künftigen Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer sicherungshalber an den Anbieter ab, der diese Abtretung hiermit annimmt.

      Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Anbieters die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Anbieter auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.
    6. Gleicht der Kunde eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.
    7. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Kunden durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
    8. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
  2. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit
    1. Kunde und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Kunden und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht.

      Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden können, stellt der Kunde auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Kunde für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.
    4. Der Kunde hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und analyse zweckdienlichen Informationen schriftlich zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dafür die entsprechenden Formulare und Verfahren des Anbieters verwendet.
    5. Der Kunde wird den Anbieter bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen. Dies gilt insbesondere für Rückgriffsansprüche des Anbieters gegen Vorlieferanten.
    6. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbeständen), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über den Vertragszweck hinaus zu nutzen noch offen zu legen.

      Der jeweils empfangende Vertragspartner ist verpflichtet, für Geschäftsgeheimnisse und für als vertraulich bezeichnete Informationen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen. Gleiches gilt für sonstige bei Vertragsdurchführung erhaltene Informationen oder Gegenstände.

      Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.

      Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verpflichtung zur Geheimhaltung für sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

      Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
    7. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation(z.B. per E- Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist.
      Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
  3. Störungen bei der Leistungserbringung
    1. Wenn eine Ursache, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, einschließlich Streik oder Aussperrung, die Termineinhaltung beeinträchtigt („Störung“), verschieben sich die Termine um die Dauer der Störung, erforderlichenfalls einschließlich einer angemessenen Wiederanlaufphase. Ein Vertragspartner hat den anderen Vertragspartner über die Ursache einer in seinem Bereich aufgetretenen Störung und die Dauer der Verschiebung unverzüglich zu unterrichten.
    2. Erhöht sich der Aufwand aufgrund einer Störung, kann der Anbieter auch die Vergütung des Mehraufwands verlangen, außer der Kunde hat die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs.
    3. Wenn der Kunde wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Kunde auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Kunde dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

      Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens und Aufwendungsersatz des Kunden wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.
    4. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.
  4. Sachmängel und Aufwendungsersatz
    1. Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Für eine nur unerhebliche Abweichung der Leistungen des Anbieters von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln.

      Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß,Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Kunden nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Kunden oder Dritte,außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.

      Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer 6 ergänzend.
    2. Die Verjährungsfrist für Sachmangelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt.

      Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

      Die Bearbeitung einer Sachmangelanzeige des Kunden durch den Anbieter führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.

      Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
    3. Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit
      a) er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder
      b) eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder
      c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (siehe auch Ziffern 2.2, 2.3, 2.4 und 5.2) anfällt.
  5. Rechtsmängel
    1. Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.

      Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 4.1 Satz 1 gilt entsprechend.
    2. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, benachrichtigt der Kunde unverzüglich den Anbieter. Der Anbieter und ggf. dessen Vorlieferanten sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren.

      Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter angemessen Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
    3. Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten

      a) dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder
      b) die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
      c) die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.

      Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
    4. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 4.2. Für Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 6 ergänzend, für zusätzlichen Aufwand des Anbieters gilt Ziffer 4.3 entsprechend.
  6. Allgemeine Haftung des Anbieters
    1. Der Anbieter haftet dem Kunden stets
      a) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
      b) nach dem Produkthaftungsgesetz und
      c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
    2. Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

      Diese Haftung ist bei Sach und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

      Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr, jedoch nicht auf weniger als € 50.000. Für die Verjährung gilt Ziffer 4.2 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

      Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schadens und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß Ziffer 6.1 b) bleibt von diesem Absatz unberührt.
    3. Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Ziffer 6.2.
    4. Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung des Anbieters vereinbart ist.
    5. Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen den Anbieter gelten Ziffern 6.1 bis 6.4 entsprechend. Ziffern 3.3 und 3.4 bleiben unberührt.
  7. Datenschutz
    1. Der Kunde wird mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abschließen.
  8. Sonstiges
    1. Der Kunde wird für die Lieferungen oder Leistungen anzuwendende Import-und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.
    2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    3. Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

      Die Annahme der Leistungen durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Kunden.

      Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.
    4. Anderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht.
    5. Gerichtsstand gegenüber einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

AGB SaaS

  1. Leistungen
    1. Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung der Software.
    2. Darüber hinausgehende Leistungen, etwa die Entwicklung kundenindividueller Lösungen oder erforderliche Anpassungen bedürfen eines gesonderten Vertrages.
    3. Der Anbieter kann aktualisierte Versionen der Software bereitstellen.

      Der Anbieter wird den Kunden über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.
  2. Nutzungsumfang
    1. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Kunden und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Kunde darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Kunde nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
    2. Der Kunde darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.
    3. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.
    4. Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Nutzer oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Nutzers mitzuteilen.
    5. Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Kunden widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Kunde die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Kunden vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.
    6. Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.
    7. Der Kunde hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.
  3. Verfügbarkeit, Leistungsmängel
    1. Die Verfügbarkeit der bereitgestellten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
    2. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Kunden wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
  4. Datenschutz
    1. Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Kunden oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Kunden für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Kunde wird mit dem Anbieter die Details für den Umgang des Anbieters mit den Daten des Kunden nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.
    2. Der Kunde bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Kunde im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
    3. Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Kunde gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Kunde, außer soweit der Anbieter etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Kunde wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme des Anbieters durch die betroffene Person. Der Anbieter wird den Kunden im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.
    4. Der Anbieter gewährleistet, dass Daten des Kunden ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  5. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.
    3. Der Kunde hat vom Anbieter zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten in seinem originären Verantwortungsbereich zu sichern.
  6. Vertragswidrige Nutzung, Schadensersatz
    1. Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Kunden unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Kunde die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Kunden vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  7. Störungsmanagement
    1. Der Anbieter wird Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen, den vereinbarten Störungskategorien (Ziffer 7.3) zuordnen und anhand dieser Zuordnung die vereinbarten Maßnahmen zur Analyse und Bereinigung von Störungen durchführen.
    2. Der Anbieter wird während seiner üblichen Geschäftszeiten ordnungsgemäße Störungsmeldungen des Kunden entgegennehmen und jeweils mit einer Kennung versehen. Auf Anforderung des Kunden bestätigt ihm der Anbieter den Eingang einer Störungsmeldung unter Mitteilung der vergebenen Kennung.
    3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Anbieter entgegengenommene Störungsmeldungen nach erster Sichtung einer der folgenden Kategorien zuordnen:

      a) Schwerwiegende Störung
      Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt. Der Kunde kann dieses Problem nicht in zumutbarer Weise umgehen und deswegen unaufschiebbare Aufgaben nicht erledigen.

      b) Sonstige Störung
      Die Störung beruht auf einem Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, der die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Software, durch den Kunden mehr als nur unwesentlich einschränkt, ohne dass eine schwerwiegende Störung vorliegt.

      c) Sonstige Meldung
      Störungsmeldungen, die nicht in die Kategorien a) und b) fallen, werden den sonstigen Meldungen zugeordnet. Sonstige Meldungen werden vom Anbieter nur nach den dafür getroffenen Vereinbarungen behandelt.
    4. Bei Meldungen über schwerwiegende Störungen und sonstige Störungen wird der Anbieter unverzüglich anhand der vom Kunden mitgeteilten Umstände entsprechende Maßnahmen einleiten, um zunächst die Störungsursache zu lokalisieren.

      Stellt sich die mitgeteilte Störung nach erster Analyse nicht als Fehler der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, dar, teilt der Anbieter dies dem Kunden unverzüglich mit.

      Sonst wird der Anbieter entsprechende Maßnahmen zur weitergehenden Analyse und zur Bereinigung der mitgeteilten Störung veranlassen oder – bei Drittsoftware – die Störungsmeldung zusammen mit seinen Analyseergebnissen dem Vertreiber oder Hersteller der Drittsoftware mit der Bitte um Abhilfe übermitteln.

      Der Anbieter wird dem Kunden ihm vorliegende Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, etwa Handlungsanweisungen oder Korrekturen der bereitgestellten Software, unverzüglich zur Verfügung stellen. Der Kunde wird solche Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung von Störungen unverzüglich übernehmen und dem Anbieter bei deren Einsatz etwa verbleibende Störungen unverzüglich erneut melden.
  8. Ansprechstelle
    1. Vertragliche Leistungen

      Der Anbieter richtet eine Ansprechstelle für den Kunden ein. Diese Stelle bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und bedingungen der bereitgestellten Software sowie zu einzelnen funktionalen Aspekten.
    2. Annahme und Bearbeitung von Anfragen

      Voraussetzung für die Annahme und Bearbeitung von Anfragen ist, dass der Kunde gegenüber dem Anbieter fachlich und technisch entsprechend qualifiziertes Personal benennt, das intern beim Kunden mit der Bearbeitung von Anfragen der Anwender der bereitgestellten Software beauftragt ist. Der Kunde ist verpflichtet, nur über dieses dem Anbieter benannte Personal Anfragen an die Ansprechstelle zu richten und dabei vom Anbieter gestellte Formulare zu verwenden. Die Ansprechstelle nimmt solche Anfragen per E-Mail oder Ticketsystem während der üblichen Geschäftszeiten des Anbieters entgegen.
    3. Die Ansprechstelle wird ordnungsgemäße Anfragen im üblichen Geschäftsgang bearbeiten und soweit möglich beantworten. Die Ansprechstelle kann zur Beantwortung auf dem Kunden zugängliche Dokumentationen und sonstige Ausbildungsmittel für die bereitgestellte Software verweisen. Soweit eine Beantwortung durch die Ansprechstelle nicht oder nicht zeitnah möglich ist, wird der Anbieter – soweit dies ausdrücklich vereinbart ist – die Anfrage zur Bearbeitung weiterleiten, insbesondere Anfragen zu nicht von ihm hergestellter Software.
    4. Weitergehende Leistungen der Ansprechstelle, etwa andere Ansprechzeiten und fristen sowie Rufbereitschaften oder Einsätze des Anbieters vor Ort beim Kunden sind vorab ausdrücklich zu vereinbaren.
  9. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
    1. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Während dieser Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.
    2. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wurde.
    3. Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
    4. Jede Kündigungserklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Es gilt Ziffer 8.4 AV Bitkom.
    5. Der Kunde wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern (etwa durch Download). Auf Wunsch wird der Anbieter den Kunden dabei unterstützen, es gilt Ziffer 4.3 AV Bitkom. Eine Zugriffmöglichkeit des Kunden auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus datenschutzrechtlichen Gründen regelmäßig nicht mehr gegeben sein.

Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung stellt die Leistung dar, welche vom Anbieter in Form des Produkts „Asset Hoshi”, angeboten wird. Sie ist gültig in Verbindung mit den Allgemeinen ABG und den speziellen SaaS AGB.

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird über die Auswahl eines Grundpakets und eines Datenpakets bestimmt. Grundpakete bestimmen die Art der Leistung, Datenpakete Nutzer- und Speicherumfang.

Vertragslaufzeit und Leistungsdauer

Der Vertragsschluss wird direkt in der Benutzeroberfläche des Asset Hoshi auf elektronischem Wege durchgeführt. Der Vertrag ist gültig ab dem Zeitpunkt der Buchung mit einer Vertragsdauer von einem Monat bzw. einem Jahr. Wird eine Vertragslaufzeit von einem Jahr gewählt, so wird ein Rabatt von 15% gewährt. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

Bei monatlichen Verträgen wird der Vertrag bei Ablauf automatisch um einen weiteren Monat verlängert. Bei Verträgen mit einer jährlichen Laufzeit wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert.

Die Automatische Verlängerung kann über die Benutzeroberfläche abgeschaltet werden.

Nach Ablauf des Vertrags ist eine weitere Nutzung der Software nicht mehr möglich. Läuft der Vertrag zwischen Kunden und Anbieter aus, so kann der Account-Inhaber des Kunden auch nach Ablauf über die Benutzeroberfläche einen neuen Vertrag schließen.

Sollte auch nach einem halben Jahr kein erneuter Vertrag abgeschlossen werden, so werden die Daten des Kunden unwiderruflich gelöscht.

Zahlung und Zahlungsbedingungen

Eine Zahlung ist per Kreditkarte, SEPA Lastschrift und Rechnung möglich.

Die Zahlung wird am Tag des Vertragsschluss fällig. Bei Zahlung per Kreditkarte und SEPA Lastschrift werden die Beträge automatisch je nach gewähltem Intervall monatlich oder jährlich eingezogen.

Der Tag des Einzugs bzw. der Rechnungsstellung leitet sich aus dem Vertragsdatum ab. Dazu wird der gleiche Tag des nächsten Monats ermittelt. Sollte dieser Tag im nächsten Monat nicht möglich sein, da dieser kürzer ist, so wird der letzte mögliche Tag des Monats verwendet. Beispielsweise ergeben sich bei einer Buchung am 31. Januar für Januar das Einzugsdatum 31.01. und für Februar der 28.02.

Das gleiche Vorgehen wird auch auf den jährlichen Vertrag angewandt. Der gleiche Kalendertag und -monat werden für das Folgejahr ermittelt und ebenso, falls der Tag aufgrund eines kürzeren Monats oder Schaltjahres nicht im Kalender ist, auf den letzten Tag des Monats festgelegt.

Bei der Zahlung per Rechnung ist diese innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

Testzeitraum

Es ist möglich den Asset Hoshi für 30 Tage kostenlos zu testen. Nach 30 Tagen läuft der Testzeitraum ab. Eine Verlängerung des Testzeitraums kann im Einzelfall geprüft werden.

Im Testzeitraum sind alle Add-Ons aktiviert. Leistungen, die erst ab den Paketen Advanced und Premium verfügbar sind, können nicht aktiviert werden.

Während des Testzeitraums werden dem Account-Inhaber E-Mails mit Hilfestellungen zur Nutzung und zur Erinnerung an das Ende des Testzeitraums versendet. Wird der Asset Hoshi nicht gebucht, erhält der Nutzer eine weitere E-Mail mit der Bitte zur Ausfüllung eines Feedback Fragebogens.

Verfällt der Testzeitraum, so werden alle Daten und Dateien nach weiteren 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. Ist eine schnellere Löschung gewünscht, so kann das über das Kontaktformular angefragt werden.


Die Buchung von Grund- und Datenpaket sind während der Testphase jederzeit möglich. Wird ein Vertrag abgeschlossen, so werden zunächst alle Add-Ons deaktiviert. Der Inhaber kann im Anschluss die gewünschten Add-Ons im Rahmen der verfügbaren Add-Ons des jeweiligen Pakets wieder aktivieren.

Grundpakete

Der Asset Hoshi wird in drei Varianten angeboten:

  • Starter
  • Advanced
  • Premium

Diese Pakete enthalten unterschiedliche Leistungen. Die aktuellen Preise sind der „Pakete und Preise”-Seite zu entnehmen. Die Preise von Bestandskunden sind in den Account-Informationen einsehbar.


Alle Pakete teilen die Grundfunktionen. Unterschiedlich sind die Pakete in der Anzahl der frei nutzbaren Add-Ons, der Reaktionszeit und Priorisierung im Support, und verschiedener Funktionen. Die Unterschiede sind der „Pakete und Preise”-Seite zu entnehmen.

Datenpaketen

Die primäre Leistung des Asset Hoshi ist die Speicherung von riesigen Mengen von Medien und die Collaboration im Unternehmen und über Unternehmensgrenzen hinweg. Jedes Unternehmen hat andere Nutzer- und Speicheranforderungen. Die Datenpakete, deren Größe der „Pakete und Preise”-Seite zu entnehmen sind, lassen sich individuelle buchen.

Grundfunktionen

  • Bereitstellung der SaaS Software „Asset Hoshi” über das Internet, auf einer Subdomain von asset-hoshi.com, beispielsweise https://ihre-firma.asset-hoshi.com, ab Premium mit eigener Wunschdomain
  • Zugang mit Browsern
    • Der Asset Hoshi kann mit modernen Browsern verwendet werden
    • Eine bestehende Internetverbindung ist notwendig
    • Die Geschwindigkeit der Benutzeroberfläche, der Uploads und Downloads hängt maßgeblich von dem verbundenen Internetanschluss ab
    • Browserabhängige Unterschiede in der Benutzeroberfläche sind möglich
    • Durch die stetige Weiterentwicklung der Browser durch die Browserhersteller ist es möglich, dass Fehler entstehen oder bekannte Browserfehler die Bedienung einschränken
    • Sehr gut unterstützte Browser-Marken sind
      • Chrome auf Win-PC, Mac Os, Linux, Android, iOs, iPadOs
      • Firefox auf Win-PC, Mac Os, Linux
      • Safari auf Mac Os, iOs, iPadOs
      • Edge (Webkit) auf Win-PC
    • Browser mit eingeschränkter Nutzung
      • Edge auf Mac Os
    • Weitere Webkit-kompatible Browser (Vivaldi, Opera, Brave) werden nicht direkt unterstützt, sollten jedoch kompatibel sein
  • Zugang mit verschiedenen Geräten
    • Voraussetzung ist ein kompatibler Browser und eine bestehende Internetverbindung
    • Desktop Geräte werden im Allgemeinen unterstützt
    • Tablet Geräte werden im Allgemeinen unterstützt
    • Mobile Geräte werden im Allgemeinen unterstützt
  • Hosting & Daten
    • Betrieb eines Cloud-Clusters bei unserem ISO 27001 zertifizierten Partner Ionos
    • Aufbau einer sicheren Verbindung mittels SSL-Zertifikat (https)
    • Logische Trennung von Kundendatenbanken
    • Pro Kunde wird eine neue Asset-Hoshi Instanz betrieben
    • Verschlüsselung von sensiblen Daten wie Passwörtern
    • Backup aller Medien und Daten täglich aktualisiert, doppelt gespeichert
  • Allgemeine Funktionen
    • Tabellarische Ansichten
      • Sortierung
      • Paginierung
      • Alle auswählen, Nichts auswählen
      • Mehrfachauswahl und Batch-Aktionen
      • Papierkorb zur Wiederherstellung gelöschter Daten
    • Ordner
      • Management von Ordnern zur Verwaltung von Mediendateien
      • Anzeige Anzahl der Bilder und Ordnergröße
      • Mehrfachupload
      • Sortierung nach „Neueste” und „Älteste” zuerst
    • Tags
      • Jede Mediendatei kann getaggt werden
      • Es können beliebig viele Tags hinterlegt werden
      • Tags können in der Verwaltung angezeigt werden mit Anzahl der vergebenen Tags
      • Tags sind in der Suche nützliche Differenzierungskriterien
      • Tags können in der Verwaltung zusammengeführt und umbenannt werden
    • Medien-Dateien
      • Management, Anzeige, Upload und Download von Medien-Dateien in den Formaten .jpg,.png,.tiff,.gif,.eps,.svg,.pdf,.webp, .mp4
      • Übersicht kann sortiert werden
      • Übersicht lädt beim Scrollen automatisch weitere Bilder nach
      • Eingabe von Metadaten zu jedem Upload über ein Formular
      • Bilder mit fehlenden Daten werden mit einem Icon markiert
      • Herunterladen der Originaldatei
      • Verschieben in Ordnern
      • Anzeige von Dateiname, Pixelgrößen, Dateigröße, Hochladedatum, Datum der letzten Änderung, Ersteller
      • Im Standard (ohne „Individuelle Formulare”) werden die Felder Name, Beschreibung, Quelle, Lizenz, Ablaufdatum, Referenznummer angeboten
      • Tags können aus bestehenden Tags zugeordnet oder neu erstellt werden
    • Suchfunktion mit Volltextsuche
    • Nutzerverwaltung
      • Verwaltung von Benutzern mit den Feldern E-Mail, Anzeigename, Sprache, Zeitzone, Rolle, Standard-Ordner-Rolle
      • Neue angelegte Benutzer erhalten eine E-Mail mit einem Link zum Setzen des Passworts
      • Die Aktivierungsemail kann erneut versendet werden
      • Ein Nutzer kann zeitweise deaktiviert und wieder reaktiviert werden
      • Die Sprache des Nutzers bestimmt die Sprache der Benutzeroberfläche
      • Die Zeitzone bestimmt die Anzeige aller Datums- und Zeitfelder
      • Benutzer können eine globale Rolle erhalten
        • Administrator: Alle Einstellungen treffen, Ordner verwalten
        • Maintainer: Ordner verwalten
        • None: Keine Rechte für Einstellungen und Ordnerverwaltung
      • Benutzer können pro Ordner eine Rolle erhalten:
        • Keine: Kein Zugriff auf den Ordner (wird nicht angezeigt)
        • Reader: Zugriff auf den Ordner, Anzeige von Medien, Herunterladen möglich
        • Writer: Wie Reader, zusätzlich ist ein Hochladen möglich
        • Editor: Wie Writer, zusätzlich ist das Bearbeiten von bestehenden Medien möglich
        • Admin: Wie Editor, zusätzlich Dateien löschen
        • Owner: Wie Admin
    • Account-Informationen
      • Der Inhaber kann im Administrationsüberblick die Account-Informationen einsehen
      • Dargestellte Informationen sind Accountgröße, Anzahl der Nutzer, Kosten, Aktive Addons
    • Profilansicht
      • Jeder Nutzer kann im Profil seine Daten einsehen und Anzeigename, Sprache, Zeitzone und das Passwort ändern
      • Alle Ordner-Rollen werden aufgelistet
      • Der Inhaber sieht zusätzlich die Anzahl der aktivierten Add-Ons, die E-Mail Einstellungen zu seinen abonnierten Newslettern (wichtige Produktupdates müssen vom Anbieter kommuniziert werden, sind hiervon ausgenommen) und die Zahlungsinformationen
  • Überschreitung des gebuchten Pakets
    • Wird das gebuchte Datenpaket überschritten, sind keine weiteren Uploads möglich
    • Der Inhaber muss dann zunächst ein größeres Daten-Paket buchen
  • Abrechnung und Zahlung
    • Verfügbare Zahlungsmethoden sind
      • Zahlung auf Rechnung
      • SEPA-Lastschrift
      • Kreditkarte
    • Die Zahlung wird über unseren Zahlungsanbieter Stripe abgewickelt
    • Die Rechnungsstellung erfolgt über den Entwickler des Asset Hoshi, triggercode GmbH
  • REST-API Schnittstelle
    • Es wird eine REST-API Schnittstelle bereitgestellt
    • Es wird empfohlen für die Nutzung einen eigenen Nutzer zu erstellen
    • Eine API-Dokumentation wird bereitgestellt
    • Eine maximale Quota von 100 Aktionen pro Minute und maximal 5.000 Aktionen pro Tag darf nicht überschritten werden
    • Wird die maximale Quota überschritte, behält sich der Anbieter vor, die REST-API Nutzung zu drosseln

Add-Ons

  • Bilder teilen
    • Einzelne oder mehrere Bilder sind auswählbar und teilbar
    • Das Teilen erfolgt über eine E-Mail, die Eingabe des Empfängers ist Grundvoraussetzung, mehrere Empfänger sind möglich
    • Die E-Mail enthält einen Link zu den als ZIP-Archiv gepackten Mediendateien, der Download startet nach Klick auf den Link
    • Es kann ein E-Mail Kommentar verfasst werden
    • Die Bildgröße der geteilten Bilder kann gewählt werden, sofern das Add-On „Individuelle Bildgrößen” aktiviert ist
    • Es kann ein Gültigkeitsdatum festgelegt werden, ab dem der versendete Link nicht mehr gültig ist
    • Die E-Mail Vorlage kann bei aktiviertem Add-On „Individuelle E-Mail Templates” angepasst werden
    • Bereits geteilte Medien können anschließend verwaltet werden
    • Wird ein Nutzer, der Bilder geteilt hat, gelöscht, dann wird das Teilen der Bilder rückgängig gemacht
  • Bilder veröffentlichen
    • Bilder können ausgewählt und veröffentlicht werden
    • In der Ordnerübersicht werden veröffentlichte Bilder mit einem Augo-Icon dargestellt
    • Die Veröffentlichung kann wieder zurückgenommen werden
    • Die öffentliche URL (Link) kann bei jedem Bild individuell abgerufen werden
    • Ist das Add-On „Individuelle Bildgrößen” aktiv, können Bilder direkt in verschiedenen größen geteilt werden
    • Die Verkleinerung findet beim ersten Herunterladen statt, d.h. beim ersten Abruf werden die Medien verkleinert, bei weiteren Aufrufen wird entsprechend die vorher verkleinerte Version geliefert
    • Bilder dürfen in Webseiten eingebettet werden
    • Die Anzahl von 10.000 Aufrufen im Monat beschreibt eine Freigrenze
    • Ab 10.000 Aufrufe im Monat wird jeder weitere Aufruf mit €0.001 berechnet
  • Individuelle Bildgrößen
    • Es können in der Verwaltung zusätzlich zu den im Standard ausgelieferten Bildgrößen weitere Bildgrößen hinzugefügt oder bestehende gelöscht werden (Verwaltung)
    • Die Bildgröße wird mit Beschreibung, Breite und Höhe in Pixel und der Zuschneiden-Option angelegt
    • Mit eingeschalteter Zuschneiden-Option wird das Bild auf die genaue Größe zugeschnitten
    • Ohne die Zuschneiden-Option wird das Bild im Bildverhältnis auf die gewählte Größe angepasst, die resultierend Größe kann folglich von der gewählten Größe abweichen, das Bildverhältnis des Original bleibt erhalten
    • Ist das Add-On aktiviert, können Bild-Medien in den Größen heruntergeladen werden
    • Bei aktiviertem Add-On „Bilder teilen” können Medien in den individuellen Größen geteilt werden
    • Bei aktiviertem Add-On „Bilder veröffentlichen” können Bilder in individuellen Größen veröffentlicht werden
  • Metadaten Anzeigen
    • Ermittlung und Anzeige von Metadaten
    • Je nach Medien-Format variieren die automatisch ermittelten Angaben
    • Werte sind unter Anderem Format, Breite, Höhe, Auflösung (DPI), Farbraum, Kanäle
  • Download-Zähler
    • Zeigt an, wie oft ein Bild heruntergeladen wurde
    • Falls das Add-On „Individuelle Bildgrößen” aktivi ist, so wird die Anzahl pro Größe angezeigt
  • Individuelle E-Mail Templates
    • E-Mail Templates können wir „Bilder teilen”, „Nutzer erstellen” und „Passwort zurücksetzen” individuell verändert werden
    • Der Betreff und der Inhalt ist editierbar
  • Corporate Branding
    • Farbschema mit Hauptfarbe, Akzentfarbe und Warn-Farbe einstellbar über Farbwähler bzw. Hex-Farbcodes
    • Logo kann hochgeladen werden, Format .svg, .png, .jpg
    • Passt entsprechend die Farben des Asset Hoshi an
  • Erweiterter Filter
    • Nutzbar bei allen tabellarischen Übersichten zur besseren Verwaltung
    • Für die Mehrzahl der Spalten kann ein Filterwert zur Eingrenzung der angezeigten Datensätze festgelegt werden
  • Individuelle Ordnertypen und Formulare
    • Ein Ordner hat im Standard einen Ordnertyp, der nun verändert werden kann
    • Ein Ordnertyp klassifiziert einen Ordner und verknüpft Ordner auf der einen Seite mit Formularen auf der anderen Seite
    • Das Erstellen von eigenen Formularen ist möglich
    • So können wahlweise bei verschiedenen Ordnern verschiedene Daten hinterlegt werden
    • Mögliche Eingabefelder sind Text, Radiobutton, Checkbox, Auswahlliste und Datum
    • Felder können als „Erforderlich” markiert werden
    • Für Textfelder ist eine Validierung über die Länge der Texte möglich (minimale und maximale Zeichenlänge)
    • Für Checkboxen, Radiobuttons und Auswahlfelder können mögliche Werte hinterlegt werden
    • Es kann ein Beschriftungsfeld definiert werden, dessen Wert wird in der Ordneransicht in der Vorschau angezeigt
    • Sofern das Add-On „KI-Tagging” aktiviert ist, kann eingestellt werden, in welches Feld die automatisch ermittelte Beschreibung eingefügt wird
    • Sind über den Ordnertyp einem Ordner mehrere Formulare zugeordnet, so kann der Nutzer wählen, welches Formular er ausfüllt
    • Wurde eine Mediendatei gespeichert, so ist das Formular festgelegt, ein Wechsel ist nicht mehr möglich
    • Beim Verschieben einer Mediendatei in einen anderen Ordner, dem nicht das gleiche Formular zugeordnet ist, können die bestehenden Daten noch angezeigt, aber nicht mehr bearbeitet werden
  • Aktivitätsprotokoll
    • Genaue Protokollierung aller Einzelzugriffe jedes Nutzers mit Uhrzeit
    • Pro Endpunkt und Methode
    • Mit Abfrageparameter und übertragenen Daten
  • KI-Tagging
    • Tags werden automatisch mit der Microsoft Vision API ermittelt und beim Erstellen in die Mediendatei geschrieben
    • Die Beschreibung wird im Standard automatisch generiert
    • Mit dem Add-On „Individuelle Ordnertypen und Formulare” kann ein Feld bestimmt werden, das die individuelle Beschreibung erhält
    • Die Microsoft Vision API liefert nur englische Begriffe, diese werden für die deutschsprachige Version mit der Microsoft Translation API automatisch übersetzt
  • Bildkarte
    • Es können nur Bilder, die einen Geo-Tag in den Metadaten enthalten, berücksichtigt werden
    • Es kann für jedes Bild einzeln angezeigt werden, wo es aufgenommen wurde
    • Es kann für einen ganzen Ordner angezeigt werden, wo die Bild aufgenommen wurden

Sonderfunktionen

  • Wunschdomain
    • Im Premium-Paket kann eine eigene Domain ausgewählt werden
    • Diese kann nach erfolgreicher Buchung an den Support übermittelt werden
    • Der Anbieter setzt sich innerhalb von 2 Arbeitstagen mit dem Kunden in Kontakt, um die weiteren Einrichtungsschritte zu besprechen
    • Auf Seite des Kunden ist der Kontakt mit technisch geschultem Personal notwendig
    • Anfallende Kosten für Zertifikate für eine verschlüsselte Verbindungen werden vom Kunden getragen
    • Sollte der Kunde kein technisch ausreichend geschultes Personal haben, so bietet der Anbieter die Konfiguration für den Kunden als gesondert zu vergütende Leistung an
  • Single Sign On (SSO) mit OpenID Connect oder SAML
    • Beide Verfahren benötigen den Austausch von Zertifikaten und weiteren Daten
    • Der Kunde nimmt Kontakt mit dem Anbieter auf, wenn SSO gewünscht ist
    • Der Anbieter setzt sich innerhalb von 2 Arbeitstagen mit dem Kunden in Kontakt, um die weiteren Einrichtungsschritte zu besprechen
    • Sollte der Kunde kein technisch ausreichend geschultes Personal haben, so bietet der Anbieter die Konfiguration für den Kunden als gesondert zu vergütende Leistung an
  • REST-API Schnittstelle
    • Es wird eine REST-API Schnittstelle bereitgestellt
    • Es wird empfohlen für die Nutzung einen eigenen Nutzer zu erstellen
    • Plant der Kunde eine Nutzung der Schnittstelle, so meldet er sich beim Support des Anbieters
    • Eine Einführung wird geplant, eine API-Dokumentation wird bereitgestellt
    • Eine maximale Quota von 100 Aktionen pro Minute und maximal 10.000 Aktionen pro Tag darf nicht überschritten werden
    • Wird die maximale Quota überschritte, behält sich der Anbieter vor, die REST-API Nutzung zu drosseln

Ansprechstelle / Support

  • Die Ansprechstelle ist in den Paketen Starter und Advanced ausschließlich per E-Mail zu erreichen
  • Die E-Mail kann über das grüne “Bug”-Icon im Asset Hoshi oder das Kontaktformular auf der Webseite ausgelöst werden
  • Die E-Mail an den Support löst einen Ticket-Prozess aus, der weiterhin über E-Mail fortgesetzt wird
  • Die garantierte Erstreaktion beträgt bei Starter 4 Arbeitstage, bei Advanced 2 Arbeitstage und bei Premium einen Arbeitstag
  • Die Reaktionszeiten gelten für Fehlerberichte, nicht für Neuanfragen (Feature Requests) oder Änderungsanfragen (Change Requests)
  • Tickets aus dem Premium-Paket haben die höchste Priorität, aus Advanced die zweithöchste und aus Starter die geringste
  • Kunden mit dem Premium-Paket erhalten eine Service-Rufnummer, die zu den üblichen Geschäftszeiten besetzt ist